Das beabsichtigte Leistungsschutzrecht

....oder wo ist eine Danni Lowinski, wenn man sie braucht.

Wie aus der Lex Google die Lex Blogger wurde. 

Die drei großen Verlagsgruppen Springer, DuMont, die WAZ-Gruppe sind eine mächtige Lobby-Einheit, wenn es um ihre Interessen geht. Anscheinend haben diese sich jetzt zusammengerauft, nachdem in der WAZ-Gruppe einige Besitzverhältnisse geregelt wurden.
Wenn das neue LSR kommen sollte, wie es in den dürren Worten des § 87 des Gesetzestextes steht, dann brauchen wir kleinen Blogger wohl demnächst alle eine 1-€-Anwältin.
Viele grundsätzliche Dinge werden nicht im Gesetz geregelt, sondern in den Durchführungsbestimmungen und in den Verwaltungsblättern. Hier irren die Autoren des SpOn, die eine Auslegung des Gesetzes gleich in die Hände der Richter legen. Ein Gesetz ist erst ein Gesetz, wenn Minsterialbeamte es verhackstückt und in Einzelteilen mundgerecht für Justitia aufbereitet haben. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung gewinnt im wahren Leben meist nicht Danni Lowinski, sondern die Anwaltskanzlei mit den besten Rechercheuren und den besten Sabbeltaschen.


Die Änderung des Leistungsschutzrechtes ist schon seit einiger Zeit in aller Munde. Eigentlich soll es Google zwingen für die Snippets auf verlinkte Artikel in seinen Google News zu bezahlen. Doch Google als mächtiger USA-Konzern ist vom Aufstand der deutschen Verlage gar nicht beeindruckt. Google würde einfach die Google News vom Netz nehmen. Finanzieller Schaden würde beim Google-Konzern wohl kaum entstehen, wohl aber bei den Verlagen selbst. Ich wähle auch oft anhand der Google News meinen Lesestoff und das Blatt aus.


Nun ist also der unbekannte Referent des Justizministeriums auf die glorreiche Idee gekommen den Schutz der Verlage auf alle diejenigen auszudehnen, die "gewerblich" Presse-Erzeugnisse weiterverbreiten. Und jetzt kommt die Empörung der Blogger ins Spiel.


Ab welchem Zeitpunkt ist ein Blog kommerziell? Wenn ich mir mit AdSense und Banner-Werbung ein paar Euro dazu verdiene? Wenn es ein Blog von Fachleuten für Fachleute ist? Wenn der Autor selbst Journalist ist und der besonderen Art der Medienjournalisten angehört?

Und was ist ein Zitat? In unversitären Doktorandenkreisen ist das Zitatrecht festgelegt und trotzdem gibt es grandios gescheiterte Doktoren (siehe K.T. zu G.). Wenn es schon Urteile für kopierte Musik von 2 (in Worten: Zwei) Sekunden gibt, könnte wohl ein Zitat von 3 bis 4 Worten schon unter das LSR fallen.

Wie aber sollte dies überprüft werden? Es gibt tausende von Bloggern so wie ich, die völlig unter dem Radar der Allgemeinheit fliegen. Müsste man nicht ein neues Verwaltungstechnisches Monster à la GEMA oder GEZ erschaffen? Oder sind die Rechtsabteilungen in den Verlagen bald besser besetzt sein als die Redaktionen? Oder werden wir nur noch Erzeignisse mit der CC-Lizenz lesen, aufgelistet in Wikipedia?


In der Empörung untergegangen ist allerdings der § 87g Absatz 2. Dort heißt es lapidar "Das Recht erlischt ein Jahr nach Erscheinen des Presseerzeugnisses". Hier wird meiner Meinung nach den Verlagen ein Bein gestellt. Nur mit Abo oder mit Einzelpreisen zugängliche Archive von Zeitungen müssten dann kostenlos zugänglich sein.

Völlig am wahren Leben vorbei ist die Formulierung des §87h: "Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen."
Wie soll das funktionieren? Als Autor reicht man einen Artikel ein, bekommt seine Vergütung, kauft Brot und Butter und bezahlt die Miete. Das war schon immer so.
Was aber ist mit  den Artikeln, die zusammengestoppelt sind aus Twitterzitaten und Blog-Kommentaren?
Wer ist hier der Urheber? Der Autor, der die verbindenden Sätze schreibt? Oder der Twitterer und der Kommentator? Wie sollte man die vergüten? Und würde ein Tweet, abgedruckt als "Tweet des Tages" bei der WeltKompakt unter das Zitaterecht fallen? Dann dürften diese Tweets nicht mehr weiter verbreitet werden, ewnn sie erst einmal in einer Publikation erschienen sind.


Was ist mit Artikeln, die lediglich aus dem Umschreiben und Wiedergeben von Agentur- und Pressemeldungen bestehen?


Dieser Entwurf scheint ein Versuchsballon zu sein, wie groß die Empörung werden wird....

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